Am Sonntag entscheiden die Milser Bewohner über die zukünftige Zusammensetzung des Dorfparlamentes.
„Die Wahlvorschläge mit den Nummern 2, 4, 5, 6 sind gekoppelt“
Liste 2 – Zukunft
Liste 4 – Grüne
Liste 5 – SPÖ-Mils
Liste 6 – ADM
Koppeln? Was heißt das?
Auszug Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 – TGWO 1994:
§ 68
Behandlung von Wählergruppen gekoppelter Wahlvorschläge Wählergruppen gekoppelter Wahlvorschläge sind im Verfahren nach § 67 zunächst als eine Wählergruppe zu behandeln. Die Aufteilung der Mandate auf die einzelnen Wählergruppen der gekoppelten Wahlvorschläge so gewonnenen Zahlen sind zusammen mit den Listensummen nach ihrer Größe zu ordnen, wobei mit der größten Listensumme zu beginnen ist. Als Wahlzahl gilt die Zahl, die in der Reihe die sovielte ist, wie die Zahl der zu vergebenden Mandate beträgt.
(3) Jede Wählergruppe erhält so viele Mandate, als die Wahlzahl in ihrer Listensumme enthalten ist.
(4) Haben nach dieser Berechnung zwei oder mehrere Wählergruppen auf ein Mandat denselben Anspruch, so entscheidet das vom jüngsten Mitglied der Gemeindewahlbehörde zu ziehende Los.
(5) Gemeinderatspartei sind die Wahlwerber einer Wählergruppe, denen Gemeinderatsmandate zugewiesen wurden.

Auf Deutsch, ganz einfach, bei uns kandidieren nicht mehr 8 Listen, sondern nur 5, weil die gekoppelten Listen ja als eine zählen. Wenn ich als Wähler jetzt eine der 4 Listen wähle, wähle ich auch 3 andere mit. Will ich das und warum stellt dann jede gekoppelte Liste eigens einen Bürgermeisterkandidaten auf?